Was ist Schulbegleitung?
Schulbegleitung ist eine individuelle Unterstützung im Schulalltag. Sie hilft dabei, Teilhabe zu ermöglichen und Selbstständigkeit zu fördern. Die Schulbegleitung greift nur so viel ein, wie nötig – und unterstützt, ohne zu ersetzen.
Was Schulbegleitung abdeckt:
- Orientierung im Schulalltag
- Strukturierung von Aufgaben
- Unterstützung bei Organisation und Arbeitsverhalten
- Hilfe beim Verstehen von Aufgabenstellungen
- Unterstützung im sozialen Miteinander
- Begleitung in Pausen
- Unterstützung bei Gruppenarbeiten
- Begleitung bei Ausflügen und Klassenfahrten
- gegebenenfalls Begleitung auf dem Schulweg
Das gehört nicht dazu:
- Unterricht durchführen
- Leistungen bewerten / Elternabsprachen zum Leistungsstand
- pflegerische Tätigkeiten
- Diagnosen stellen oder Therapiepläne umsetzen
- Medikamente verabreichen oder medizinische Maßnahmen durchführen
- organisatorische Aufgaben der Schule übernehmen
Hinweis: In Einzelfällen können Aufgaben im Rahmen der Bewilligung/Absprachen abweichen. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind.
Sie haben Fragen oder möchten sich bewerben?
Formen der Schulbegleitung
Einzelbewilligung
Bei einer Einzelbewilligung wird Schulbegleitung speziell für ein Kind beantragt und bewilligt. Das bedeutet: Eine feste Schulbegleitung unterstützt ausschließlich dieses Kind im Schulalltag.
Pauschalierte Schulbegleitung
Bei der pauschalierten Schulbegleitung stellt der Landkreis Wesermarsch der Schule ein Budget zur Verfügung. Die Unterstützung wird flexibler organisiert, das bedeutet, eine Schulbegleitung kann dabei mehrere Kinder unterstützen, je nach Bedarf. Dieses Modell läuft aktuell an verschiedenen Schulen im Landkreis als Modellprojekt.
Hinweis: Wenn eine Schule im Modell der pauschalierten Schulbegleitung ist, ist eine Einzelbewilligung in diesem Rahmen nicht möglich.
So läuft die Anfrage ab:

1. Kontaktaufnahme
Eltern melden sich bei uns.

2. Bewilligung klären:
Liegt bereits eine Bewilligung vor, starten wir direkt. Liegt noch keine Bewilligung vor, unterstützen wir mit den richtigen Ansprechpartner*innen.

3. Kennenlernen
Termin mit Kind, Eltern, Schulbegleitung und Koordination.

4. Start der Begleitung
Nach Klärung aller Details beginnt die Unterstützung.
Zusammenarbeit und Kommunikation
- Vor Beginn findet immer ein persönlicher Kennenlerntermin mit allen Beteiligten statt.
- Wichtige Informationen werden im Alltag häufig über ein Mitteilungsheft weitergegeben.
- Zusätzlich kann bei Bedarf eine telefonische Abstimmung erfolgen (zum Beispiel einmal pro Woche).
Ausflüge, Klassenfahrten, Schulweg
In der Regel begleitet die Schulbegleitung Ihr Kind auch bei Ausflügen, Klassenfahrten und – wenn nötig – auf dem Schulweg.
FAQ – Häufig gestellte Fragen von Eltern
Lernen wir die Schulbegleitung vor dem Start kennen?
Was ist, wenn uns die Schulbegleitung nicht zusagt?
Das ist völlig in Ordnung. Sie haben ein Mitspracherecht und wir suchen dann gemeinsam nach einer passenden Alternative.
Wie läuft die Zusammenarbeit im Alltag ab?
Wichtige Informationen werden meist über ein Mitteilungsheft weitergegeben. Zusätzlich können Sie sich bei Bedarf einmal pro Woche telefonisch abstimmen.
Was passiert, wenn die Schulbegleitung krank ist?
Wir arbeiten mit einem Vertretungskonzept und versuchen, möglichst ab dem ersten Tag eine Vertretung zu stellen. Die Familie wird über die eingesetzte Vertretung informiert.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Unser Team Koordination Schulbegleitung ist gerne für Sie da:
Telefon: 04401 / 7076-146
E-Mail: schulbegleitung@bildungsbruecke-wesermarsch.de
Persönliche Gespräche in Nordenham oder Brake sind möglich.
Wie sind die Schulbegleitungen qualifiziert?
Alle Schulbegleitungen haben eine Ausbildung im pädagogischen Bereich oder die Qualifizierung zur Schulbegleitung absolviert. Diese Qualifikation führen wir gemeinsam mit der KVHS Wesermarsch durch.
Was genau macht eine Schulbegleitung?
Sie unterstützt Ihr Kind dabei, den Schulalltag zu bewältigen und gut am Unterricht teilzunehmen – zum Beispiel bei Struktur, Organisation oder im sozialen Miteinander.
Was ist der Unterschied zwischen pauschalierter Schulbegleitung und Einzelbewilligung?
Bei einer Einzelbewilligung wird Schulbegleitung speziell für ein Kind beantragt und bewilligt. Eine feste Schulbegleitung unterstützt ausschließlich Ihr Kind. Bei der pauschalierten Schulbegleitung stellt der Landkreis Wesermarsch der Schule ein Budget zur Verfügung. Die Unterstützung wird flexibler organisiert und kann mehrere Kinder umfassen. Dieses Modell läuft an verschiedenen Schulen als Modellprojekt. Eine Einzelbewilligung ist dann nicht möglich.
Ist die Schulbegleitung auch bei Ausflügen dabei?
Ja, in der Regel begleitet sie Ihr Kind auch bei Ausflügen, Klassenfahrten und – wenn nötig – auf dem Schulweg.